HU/AU
Ganz gleich, ob es sich um ein Benzin-, Diesel-, Hybrid- oder Elektrofahrzeug handelt, die Hauptuntersuchung (HU/AU) muss für alle Fahrzeugtypen gemäß den gesetzlichen Vorgaben 24 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Profitieren Sie vom erstklassigen Werkstattservice von Kallies Automobile.
Eine HU/AU enhält bei uns:
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- Werkstatt des Vertrauens
Die Hauptuntersuchung (HU) wird stets in Zusammenarbeit mit amtlich anerkannten Prüforganisationen wie der DEKRA oder dem TÜV für Sie durchgeführt. Die Abgasuntersuchung (AU) führen wir persönlich für Sie durch.
Fragen Sie jetzt bequem online einen Termin für unseren HU/ AU Service an oder lassen Sie sich vor Ort beraten – auch ohne Voranmeldung.
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Unsere Werkstattleistungen
Unsere Werkstattleistungen
Was ist eine HU (Hauptuntersuchung)?
Die Hauptuntersuchung ist in Deutschland seit dem Jahr 1951 für Kraftfahrzeuge verpflichtend vorgeschrieben. Seitdem dürfen Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen nur dann auf der Straße fahren, wenn sie eine gültige TÜV-Plakette besitzen. Jeder Fahrzeughalter muss daher in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Abständen eine Hauptuntersuchung seines Fahrzeugs durchführen lassen.
Das Hauptziel besteht jedoch nicht darin, ältere Fahrzeuge von der Straße zu nehmen. Es soll vielmehr sichergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit geleistet wird.
Eine HU wird mit einem sogenannten Prüfbericht nachgewiesen. Wenn keine wesentlichen Mängel an den Bremsen, der Batterie, den Reifen, der Sicherheitsausrüstung, dem Öl, usw. festgestellt werden, wird eine neue HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild des Autos angebracht.
Auf der Plakette sind sowohl das Jahr, als auch der Monat angegeben (erkennbar an der Zahl oben auf der Plakette), in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Wenn ein Prüfer relevante Mängel feststellt, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats erneut geprüft werden – eine sogenannte Nachprüfung. Lässt der Fahrzeughalter die einmonatige Frist verstreichen, muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist, wird die Prüfplakette vollständig entfernt.
Für die rechtzeitige Vorlage des Fahrzeugs zur Hauptuntersuchung ist der Fahrzeughalter verantwortlich, der auch die Kosten für die Hauptuntersuchung tragen muss.
Der Unterschied zu einer AU (Abgasuntersuchung)
Im Jahr 2010 wurde die Abgasprüfung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die allgemeine TÜV-Plakette bescheinigt jetzt beides – HU und AU. Für die AU wird jedoch eine zusätzliche Bescheinigung ausgestellt, die den Verantwortlichen auf Anfrage ausgehändigt werden muss.
Dabei ist es egal, ob die Plakette vom TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen oder dem TÜV Saarland stammt.
Die Abgasuntersuchung kann auch vor der Hauptuntersuchung von zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung nicht länger als zwei Monate zurückliegt.
Bei der AU wird zunächst eine Sichtprüfung durchgeführt. Gibt es sichtbare Mängel an emissionsrelevanten Bauteilen wie Luftfilter, Abgasanlage oder Einspritzanlage? Danach folgt eine Messung der Abgaswerte.
Diese erfolgt mithilfe einer Sonde, welche in die Auspuffanlage geschoben wird. Anschließend wird gemessen, welche Abgase in welcher Menge bei verschiedenen Geschwindigkeiten und Temperaturen produziert werden. Dies erfolgt einmal im Leerlauf und einmal bei erhöhter Drehzahl.
Bei Benzinmotoren werden bei der Messung Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Sauerstoff und Stickoxide erfasst. Die Grenzwerte, die diese jeweils erreichen können, hängen von dem eingebauten Katalysator ab. Bei Dieselfahrzeugen misst die Sonde die durch Rußpartikel hervorgerufene Trübung der Abgase.
Die Inspektoren vergleichen dann die Ergebnisse der Abgasmessungen mit den gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzwerten. Wenn die ermittelten Werte innerhalb des zulässigen Bereichs liegen, ist die Abgasuntersuchung bestanden.
Wann muss ich zur HU?
Ein neues Auto muss drei Jahre nach seiner Erstzulassung und danach alle zwei Jahre zum ersten Mal überprüft werden (Stand 03/22). Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder die Hauptuntersuchungsplakette auf dem hinteren Nummernschild enthält alle erforderlichen Informationen.
Gut zu wissen: Für die HU/AU Vorbereitung benötigen Sie nicht Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II).
Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung ist auf der Zulassungskarte oder bei Neufahrzeugen aufgedruckt.
In der Mitte des Aufklebers ist das Jahr der nächsten Inspektion aufgedruckt (z.B. „22“ für 2022). Der Aufkleber wird so angebracht, dass der Monat, in dem die HU fällig ist, oben steht – wie die 12-Uhr-Position auf einer Uhr.
HU und AU einfach und unkompliziert durch uns
Die Hauptuntersuchung und Abgasanalyse für Autos aller Automarken ist bei uns günstig und sicher möglich!
Unmittelbar vor der Hauptuntersuchung führen wir in unserer Werkstatt eine kostenlose Voruntersuchung Ihres Fahrzeugs durch, damit wir eventuelle Mängel im Voraus erkennen können. So sparen Sie Zeit und Inspektionskosten.
Die Hauptinspektion und die Abgasinspektion können nach einer erfolgreichen Terminabsprache mit uns durchgeführt werden. Geben Sie einfach Ihre Daten in das untenstehende Formular ein und wählen Sie das Datum Ihrer Wahl. Wir werden Sie dann kontaktieren, um den Termin zu besprechen.
Die amtlichen Prüftechniker (z.B. DEKRA) und unser zertifiziertes Techniker steht Ihnen zur Verfügung, um die HU- und AU-Prüfungen Ihres Fahrzeugs schnell und kompetent durchzuführen. Als Kunde des Autohaus Kallies profitieren Sie von attraktiven Konditionen!